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Corona - ein sträfliches Versäumnis

Wie der Name COVID 19 sagt, brach die Pandemie in China schon Ende  2019 aus. Im Januar 2020 waren diese und die Infektionsgefahr in der ganzen Welt bekannt. Mitte Februar war in China der Höhepunkt erreicht. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten in Deutschland und auch die Regierungen der anderen europäischen Staaten begingen nun ein sträfliches Versäumnis: Es wurden keine Masken und Atemschutzgeräte besorgt; es gab keinerlei Einreisbeschränkungen aus China. Untätigkeit weit herum.

Die später um unser aller Wohl ach so besorgten Politiker wie der bayerische Ministerpräsident, der österreichische Bundeskanzler und der deutsche Gesundheitsminister liessen alle Massenveranstaltungen zu; alle Bälle in Wien (z.B. Opernball mit über 5.000 Besuchern!), den Karneval  in Nordrhein Westphalen und die Fastnacht in Mainz. Nicht einmal  der Infektionsherd Ischgl wurde ernst genommen.

Auch Reisende aus China wurden an Flughäfen nicht einmal auf das Virus kontrolliert, geschweige denn, dass sie ein Einreiseverbot oder eine Quarantäneauflage bekommen hätten. Das geschah immer noch nicht, nachdem in Bayern in der Firma Webasto der erste Corona-Fall aufgetreten war, unmittelbar «importiert» aus Wuhan.

Die Politik nahm all diese Monate ersichtlich in Kauf, dass sich Menschen infizieren und sterben können. 

Als den Politikern ihre eigenen Versäumnisse klar wurden, haben sich, allen voran die Herren Söder und Spahn, durch Kraftmeierei übertroffen. Beide waren bis dahin im Volk sehr unbeliebt. Spahn ist bei der Wahl zum Parteivorsitzenden jäh gescheitert und musste danach sogar die neuerliche Kandidatur aufgeben. Söder hatte das seit 1950 schlechteste und katastrophale Ergebnis von ca. 37,2 % für die CSU bei der Landtagswahl eingefahren (er überlebte nur, weil er befähigtere Konkurrenten vorher politisch „aus dem Weg geschafft“ hatte). Die CDU unter Führung der erkennbar verbrauchten A. Merkel dümpelte in der Gegend von 25% Stimmenanteil umher. Sie alle brauchten dringend eine Gelegenheit für  eine bundesweite Profilierung.

In der Politik bedient man sich seit jeher einfachster  und oft nicht gerade „feiner“ Methoden. Geeignet sind am besten ganz böse, aber unsichtbare Gegner. Das Mittel der Wahl ist i. d. R. die Angst. Angst vor dem „Terrorismus“. Angst vor dem „Klimawandel“. Angst vor Krankheit und Tod. Sodann erklärt man eine „Krise“ und malt diese in den schwärzesten Farben. Sich selbst gibt man als Retter in der Not aus. Die immer gleichen „Experten“ bestätigen die Horrorzahlen. Und die öffentlichen Medien und willfährige Presse blasen nach Kräften die Todesfanfaren.

Zu allen Zeiten laufen die Massen in Krisen dem „starken Mann“ oder der „starken Frau“ nach. Das wissen die „Verantwortlichen“ am besten. Von heute auf morgen und bewusst zwei Tage vor der Besprechung der Ministerpräsidenten aller Länder mit der Bundeskanzlerin, wurde in Bayern das öffentliche und geschäftliche Leben lahm gelegt. Dieses Vorpreschen war völlig unnötig und politisch geschmacklos.

Auch im Verlauf der letzten Wochen tat vor allem Herr Söder alles, um den Eindruck zu erwecken, er sei rigoroser und radikaler als alle anderen Politiker und habe die Lage besser im Griff. Manches, was Bundeskanzler Kurz in Österreich – auch er musste Fehler kaschieren - vorexerziert hatte, wurde in Bayern nachgemacht. Inzwischen haben einige Verfassungsgerichte der Bundesländer verschiedene unsinnige Massnahmen für verfassungswidrig erklärt. Etwa das Verbot der Öffnung von Geschäften mit mehr als 800 qm. Selbst das veranlasste den bayerischen Ministerpräsidenten und die meisten anderen Politiker nicht, dieses verfassungswidrige Handeln sofort zur Gänze zu beseitigen. Die grösseren Geschäfte durften öffnen, nachdem sie ihre Verkaufsfläche auf 800 qm reduziert hatten. Eine völlig sinnlose und rechtswidrige Beschränkung; denn der verordnete Mindestabstand ist umso leichter einzuhalten, je grösser die Flächen sind. Der mit der künstlichen Verkleinerung der Flächen den grssen Händlern abverlangte Aufwand war unnötig, zumal man in der Politik offenbar wusste, dass ohnehin alle Flächenbegrenzungen in Kürze fallen. Einziger Sinn: Fehler ja nicht eingestehen, lieber weiter Unternehmen schädigen!

Ohne Absprache  mit anderen europäischen Regierungen verkündet Herr Seehofer –auch ihm hat die Krise das Amt gerettet, weil ihn der CSU-Vorsitzende Herr Söder längst ablösen lassen wollte – er werde die Grenzen noch länger schliessen. Die europäischen Verträge werden durch die Grenzschliessungen schlichtweg ignoriert. Dass jemand in Bayern auch künftig in 14-tätige Quarantäne muss, der das Land länger als 48 Stunden verlassen hat, ist europarechtswidrig und verfassungswidrig. Notabene, dies ist genau die Bundesregierung mit einer Kanzlerin, die 2015 und angesichts von Millionen von Migranten dem fassungslosen Bürger erklärte, Grenzen könne man einfach nicht schützen.

Jeden Demokraten und vor allem einen Rechtswissenschaftler lässt dies schlichtweg verzweifeln: Die Verfassung, die Europäischen Verträge und sogar die wichtigsten Grundrechte und Menschenrechte spielen in der ganzen Debatte für die meisten Politiker ersichtlich keine Rolle. Sonst würden sie diese doch zumindest erwähnen. Ja, unsere Grundrechte werden mit Füssen getreten.

Nicht die „Öffnung“ hin zum normalen Leben bedarf der Rechtfertigung! Sondern jede Beschränkung muss mit allerhöchster Sorgfalt und Umsicht begründet werden. Die Beschränkung der wichtigsten Grundrechte wie der freien Entfaltung der Persönlichkeit in Gestalt der Bewegungsfreiheit und Kontaktfreiheit, der Versammlungsfreiheit, der Berufsfreiheit, der Religionsfreiheit!

Die Not der Menschen, die nach dem Schliessen der Essensausgaben der karitativen Organisationen zum Teil nicht wussten, wie sie ihre Kinder ernähren sollen, wurde von machtgierigen Politikern offenbar nicht einmal in die Überlegungen einbezogen. Eine Partei die das Wort ‚christlich’ in ihrem Namen führt, hätte zu allererst solche und weitere Einrichtungen mit Hygieneartikeln ausstatten müssen, damit sie weiter arbeiten können.

Besonders klar werden die Verfassungsverstösse wenn man die eingesetzten Mittel zum erklärten Zweck ins Verhältnis setzt. Als Zweck der rigorosen Freiheitsbeschränkungen wurde vorgegeben, die Zahl der Infektionen so stark zu verlangsamen, dass die Krankenhäuser nicht überlastet werden. Vor allem Risikogruppen wie Menschen über 60 und älter sollten nicht angesteckt werden. Nachdem bei den allermeisten Krankenhäusern die Intensivstationen bei weitem nicht ausgelastet sind, hätten zumindest die Bundesländer, die eine Ausgangssperre verhängten, diese als die intensivste Grundrechtseinschränkung sofort aufheben müssen. Sie war ohnehin unverhältnismässig, weshalb in den meisten Ländern Deutschlands nur eine Kontaktsperre galt.

Wenn schon im Januar bekannt war, dass das Virus durch Tröpfcheninfektion übertragen wird, war es nicht notwendig und u.E. verfassungsrechtlich-grundrechtsdogmatisch unverhältnismässig, die Menschen wie z.B. in Bayern am Verlassen der Wohnungen zu hindern. Insbesondere das Aufrechterhalten der Ausgangssperre, nachdem das Ziel erreicht war, ist nach unserem Verständnis ein Verfassungsbruch. Staatlicherseits befristet angeordnete Grundrechtseinschränkungen sind sofort aufzuheben, wenn sie sich als unnötig erweisen. Man darf kein Zusammenkommen und keine Einigung mit der Bundekanzlerin und anderen Ländern abwarten!

Damit war die flächendeckende Schliessung der allermeisten Handelsgeschäfte unnötig. Das Tragen von Masken und das Einhalten grosser Abstände hätten vollkommen ausgereicht. Umsatzeinbussen in Milliardenhöhe, von der Politik bewusst in Kauf genommene Schäden, wären also vermeidbar gewesen.

Ein Blick auf die rechtlichen Grundlagen zeigt: Manche Politiker haben ersichtlich jedes Gefühl für rechtsstaatliches Handeln verloren. In Bayern erfolgte der erste Shut-down mit den massiven Grundrechtseingriffen aufgrund einer Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, also aufgrund eines einfachen Verwaltungsakts!  Erst später folgte eine Rechtsverordnung. Allerdings erscheint uns sehr problematisch, dass die Ermächtigungsgrundlage für diese so weitreichende Massnahmen gegen gesunde Menschen erlaubt.  Das Gesetz erlaubt, Menschen, die krank oder infiziert sind oder ein Risiko in sich tragen, mit Zwangsmassnahmen zu überziehen. Wo ist die Rechtsgrundlage, in einem ganzen Bundesland auch allen gesunden Menschen ihrer Bewegungsfreiheit zu verbieten und nur Ausnahmen zuzulassen?

Man muss sich das vergegenwärtigen: Von heute auf morgen wurden durch einen einfachen  Verwaltungsakt alle Menschen des grössten Flächenstaates in Deutschland am Verlassen der Wohnung gehindert, also eingesperrt! Dies betrifft freilich jene nicht, die, wie die Politiker behaupten, immer im Dienst zu sein und auch nicht die Menschen, die z.B. Beratungsberufe ausüben. Sie können, wenn sie wollen, immer Klienten aufsuchen, auch am Wochenende.

Der Shut-down trifft am intensivsten wenig und gering verdienende Bürger, die durch Kurzarbeit noch weniger Einnahmen haben oder deren (Neben-)Jobs weggefallen sind. Und es trifft vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen. Die Politik hat hier zunächst durch ein Eilgesetz, auch hier u.E. verfassungswidrig, die Vermieter von Immobilien geschädigt, indem sie den Mietern gestattet, sanktionslos Mieten nicht mehr fristgerecht zu bezahlen. Der Nachweis, dass dies auf die Coronakrise zurückgehe, lässt sich in einem Grossteil der Fälle unschwer erbringen.

An die Kredithilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau kommen gerade sehr gute Unternehmen, die bis dahin keine Bankfinanzierung benötigt haben, nicht schnell genug heran. Denn die Geschäftsbanken, die nach wie vor einen Teil der Kredite geben (mit entsprechendem eigenem Ausfallrisiko) und auch gegenüber der KFW die Bonitätsprüfung vornehmen müssen, brauchen Monate für ein eigenes Rating. Dann sind manche Unternehmen, denen die Politik die Umsätze verboten hat, häufig insolvent. So naiv, das nicht zu sehen, konnten doch kein Ministerpräsident und nicht einmal der deutsche  Wirtschaftsminister Altmaier sein (oder vielleicht doch?)

Die Politik in Deutschland, Österreich und in vielen weiteren Ländern hat die seit der nationalsozialistischen Diktatur schwersten Eingriffe in das wirtschaftliche Leben vorgenommen. Und sie bietet als Ausgleich für viele und gerade für gute unternehmen untaugliche Kredithilfen an. Das Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Grundgesetz, für dessen Einschränkung bekanntlich das Bundesverfassungsgericht schon im Jahr 1958 strengen Schranken entwickelt und seither verfeinert hat, wird völlig missachtet.

Geradezu unbegreiflich ist die Missachtung der Bedeutung der Parlamente. Wenn die Grundrechte der Menschen und der Unternehmen so massiv eingeschränkt werden, wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, dann mag das zwar formal-rechtlich durch die Regierungen zulässig sein. Aber in einer parlamentarischen Demokratie muss es zum Selbstverständnis aller Politiker gehören, im Vorfeld so gravierender Massnahmen die Parlamente zusammenzurufen. Dies umso mehr dann, wenn Massnahmen ergriffen werden, die so viele Menschen, besonders die Arbeitnehmer und Unternehmer ohne finanzielle Reserven, also finanziell oft schwache Menschen, in Not stürzen und um die Existenz bringen.

Wir, das Volk, haben die Abgeordneten gewählt und nicht die Regierungen. Vor allem in Ländern mit besonders selbstherrlichen Regierungschefs haben auch die vielen Bürger, die Abgeordnete der Oppositionsparteien gewählt haben, einen demokratischen Anspruch, dass diese vor jeder Massnahme ihre Stimme im Parlament erheben. Auch Notlagen rechtfertigen in der Demokratie nicht das Übergehen der Parlamente.

Die parlamentarischen Demokratien in Europa sind vielfach schwer beschädigt. Die Übergehung der Parlamente war nicht etwa durch eine Eilbedürftigkeit veranlasst. Denn seit Januar wäre genügend Zeit gewesen, über die Pandemie und geeignete Massnahmen zu debattieren. Frau Merkel hatte bei der Flüchtlingskrise leider in einem negativen Sinn bewiesen, wie wenig ihr Parlament und geltendes Recht bedeuten.  Sie öffnete eigenmächtig gegen geschriebenes Recht und Verfassung die Grenzen. Kein geringerer als der in seinen Äusserungen gewiss sehr zurückhaltende vormalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und renommierte Professor des öffentlichen Rechts Prof. Papier hat dies immerhin in einem Buch geschrieben. Er hat sich auch jetzt wieder öffentlich zu Wort gemeldet.

Erst Wochen nach dem u.E.  in wesentlichen Teilen verfassungswidrigen Shutdowns hat sich der Bundestagspräsident Herr Schäuble gemeldet und auf die Grundrechte hingewiesen. Ungeachtet, dass seine Aussagen verfassungsrechtlich nicht korrekt waren, fragt man sich: Warum hat er nicht schon vor dem Shutdown mit Nachdruck auf die Funktion der Parlamente bestanden? Warum mahnt der Inhaber des zweithöchsten Amtes im Staat erst jetzt, dass es Grundrechte gibt?

Die Bundesregierung und die Wortführer unter den Ministerpräsidenten haben zudem das gemacht, was man in Deutschland in der Politik gerne macht, wenn man Verantwortung von sich ablenken möchte: Man holt sich die Meinung angeblich neutraler Wissenschaftler ein. Und dann tut man so, als entbinde das die in die Verantwortung gewählten Politiker davon, deren Aussagen vor dem eigenen Handeln auch in Frage zu stellen. Kaum jemand kannte Prof. Wieler und Prof. Drosten. Nun wurden sie zu Medienstars hochstilisiert, die täglich irgendwelche nicht nachprüfbaren statistischen Zahlen verkündeten. Fast jede vorgeführte Zahl musste hernach mindestens einmal nach unten korrigiert werden. Niemand störte sich daran, dass Herr Wieler studierter Tierarzt ist, nicht Humanmediziner. Und er hat ebenso wie Herr Drosten von der korrekten Aufstellung und Auswertung einer Statistik offenbar keine Ahnung. Es ist nicht seriös, die Zahl der bekannten infizierten zur Zahl der toten Menschen ins Verhältnis zu setzen, wenn die Zahl der getesteten und damit auch der infizierten rein zufällig ist und wenn bei den Toten nicht unterschieden wird, ob sie  aufgrund anderer Krankheiten gestorben sind und die Infektion nur hinzu kam.

Das Robert-Koch-Institut wird bekanntlich von der Bundesregierung finanziert. Dieses und auch die Charité haben ebenso wie die WHO erhebliche Gelder von Bill Gates bekommen. Dieser verfolgt bekanntlich ureigenste Interessen der Macht und des Geldes, gerade auch in dieser Krise. Warum sagt keiner dieser angeblich so neutralen Wissenschaftler, dass seine Institution von Bill Gates Geld bekommt? Warum wird dies in öffentich-rechtlichen Medien nicht thematisiert? Warum wird das von der selbsternannten „Qualitätspresse“ nicht thematisiert? Vierte Gewalt – eine Nullnummer! Wissenschaftler und Professoren sind verpflichtet, offenzulegen, wenn  sie für wissenschaftliche Veröffentlichungen  von privaten Personen, zum Beispiel als Gutachter bezahlt werden. Dieser Weg wissenschaftlicher Ethik ist gut und richtig. Gilt er für die Herren Wieler und Drosten nicht?

Cui bono? Wer hat von der Krise am meisten profitiert? Zunächst selbstverständlich all diejenigen, die wie stets in solchen Zeiten, rechtzeitig auf fallende Aktienkurse, Ölpreise und weiteres spekuliert haben. Das können wir in einer freien Wirtschaftsordnung nicht vermeiden. Profitiert haben aber vor allem bis dahin unbeliebte Politiker wie Herr Söder, Herr Spahn und Frau Merkel und Herr Kurz. Sie haben sich profiliert, indem sie viele Menschen in Not und Armut bis hin in der Existenzvernichtung stürzten!

Nachdem der grösstmögliche Schaden angerichtet ist, hat nun hat ein Wettlauf um die Wiederherstellung der Normalität begonnen. Auch dabei geben aber die in den Verfassungen des Bundes und der Ländern verankerten Grundrechte zentrale Masstäbe vor. Hingegen benehmen sich die meisten unserer Politiker so, als liege es in ihrer Gnade, die zum Teil sogar rechts- und verfassungswidrig beschnittenen Freiheitsrechte endlich wieder herzustellen.

 

Wie stehen Gerichte zu den Freiheitsbeschränkungen?

Verfassungsgerichte sind bei Rechtschutz in Eilverfahren stets sehr zurückhaltend, weil dadurch immerhin Anordnungen demokratisch legitimierter Gesetzgeber oder Regierungen durch Richterspruch ausser Kraft gesetzt werden. Zudem ist vor einer Fehlinterpretation zu warnen. Wenn ein Gericht eine Regelung im Eilverfahren nicht aufhebt, so bedeutet das nicht, dass sie nicht verfassungswidrig ist. In einem solchen Verfahren werden vor allem Nachteile einer Aufrechterhaltung bis zur Entscheidung in der Hauptsache mit denen ihrer Aufhebung ins Verhältnis gesetzt.

Zudem sollte sich ein moralisch und ethisch handelnder Politiker nie damit begnügen, dass ein Gericht eine Regelung als (noch) verfassungsgemäss bestehen liess. Aufgabe der Politik ist es, Normen zu schaffen, die die Verfassung und insbesondere die Grundrechte bestmöglich zur Geltung bringen!

Auch darf man nicht vergessen, dass die Richter der Landesverfassungsgerichte insbesondere, wenn eine Partei lange an der Macht war, nicht selten auch im Hinblick auf ihre politische Haltung ausgewählt werden. Das Amt eines Richters am Landesverfassungsgericht ist nur ein Nebenamt neben dem hauptmässigen Richteramt an irgendeinem anderen Gericht oder dem des Juraprofessors. Das erhöht in diesem Amt nicht gerade die Unabhängigkeit.

So erstaunt es nicht, dass auch bisher das Handeln der Regierungen, verglichen mit der Schwere und Untauglichkeit, durch Gerichte wenig eingeschränkt wurde. Dazu nur einige Beispiele – die allesamt im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit nur summarischen Prüfung – ergangen sind.

  • Drastisch fiel eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes (28.04.2020, Az Lv 7/20) aus. Es warf der Landesregierung vor: „Der mit der Einschränkung des Grundrechts auf Freiheit der Person verbundene Gewinn an Gesundheitsschutz ist nicht nachvollziehbar dargelegt. Insoweit kommt den absoluten Zahlen über die Zunahme von Infektionen mit dem SARS-Cov2-Virus keine Aussagekraft zu.….

Zudem ist die angegriffene Regelung …. inkonsistent. Es leuchtet etwa nicht ein, dass die Begegnung von miteinander verwandten Personen bei Vorliegen eines triftigen – ausserfamiliären – Grundes bei dem Besuch eines Ladengeschäfts erlaubt es, in der eigenen Wohnung indessen nicht.

Das Gebot der Glaubhaftmachung des triftigen Grundes … ist unzumutbar, da es Bürger zwingt, die Wahrnehmung elementarer Grundrechte jederzeit dem Staat gegenüber zu rechtfertigen.“

  • Der bayerische Verfassungsgerichtshof (24.04.2020 – Az Vf.29-VII-20) zog sich vor allem auf formale Gründe zurück. Im gegenwärtigen Stadium des Verfahrens könne bei überschlägiger Prüfung weder von offensichtlichen Erfolgsaussichten noch von einer offensichtlichen Aussichtslosigkeit des Hauptantrags im Popularklageverfahren ausgegangen werden.“ Dennoch bezeichnete er die Einschränkungen als "schwer, insbesondere deshalb, weil es sich teilweise um tiefgreifende Grundrechtseingriffe handelt, eine Vielzahl von Personen betroffen sind und die Eingriffe partiell irreversibel

Der Bay. Verfassungsgerichtshof verlangt „bei einer künftigen Aufrechterhaltung oder Fortschreibung gravierender Grundrechtseinschränkungen durch die angegriffene Verordnung eine strenge Prüfung der Verhältnismässigkeit vorzunehmen und zu untersuchen, ob es angesichts neuer Erkenntnisse, etwa zu den Verbreitungen des Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann, Einschränkungen – ggf. unter Auflagen- (weiter) zu lockern.“

  • Der Verwaltungsgerichtshof hat in der Beschränkung der Ladenöffnungen auf Geschäfte bis 800 qm einen Verfassungsverstoss gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 3 I GG) gesehen (Bay VGH 27.04.2020 AZ 20 NE 20.793).
  • Das Bundesverfassungsgericht hat bisher noch nicht durch einen der beiden Senate entschieden. Bei diesem Gericht werden über 97 % aller Verfassungsbeschwerden von Kammern, die nur aus drei Richtern bestehen, entschieden und grösstenteils abgewiesen. Beim Bundesverfassungsgericht werden die Entscheidungen generell von einem der vier wissenschaftlichen Mitarbeiter, die jeder Richter durchschnittlich hat, „vorbereitet“, also tatsächlich verfasst. Bei jährlich ca. 6.000 Fällen, die sich auf zwei Senate mit je acht Richtern verteilen, ist es auch gar nicht anders möglich als dass die meisten Fälle schnellstens „abgehandelt“ werden. Es wäre ein Illusion zu glauben, drei Richter könnten sich mit jedem Fall intensiv beschäftigen.

So wurde in der Coronakrise z.B. ein Antrag abgewiesen, weil der Rechtsweg nicht erschöpft war, also aus formalen Gründen (BVerfG 18.04.2020, Az 1 BvR 829/2).

In anderen Fällen wie z.B. im Beschluss v. 10.4.2020 (Az 1 BvR 762/20) lautet die Begründung: „Die hier geltend gemachten Interessen sind gewichtig, erscheinen aber nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 GG prinzipiell auch verpflichtet ist.“

Diese floskelhaften Begründungen sind enttäuschend vor dem Hintergrund, dass es in Gestalt der Kontaktbeschränkungen, der Pflicht Masken zu tragen und Abstand zu wahren, gleich effektive Mittel gab und gibt.  

 

Unser Fazit:

Art und Weise des Handelns der Politiker, insbesondere ihre anfänglichen Versäumnisse,  sodann ihr überstürztes und oft unangemessenes Handeln müssen den aufmerksamen Bürger und Demokraten zutiefst erschrecken und in Sorge versetzen. Mit offensichtlich völliger Bedenkenlosigkeit werden jahrzehntelang eingespielte demokratische Prozesse und Grundrechte überspielt. Die parlamentarischen Kontrollmechanismen werden übergangen. Die selbstüberhebliche „vierte Gewalt“, die Medien, klatscht Beifall und beschimpft besonnene Mahner.

Reihenweise werden – in einem peinlichen Wettlauf um öffentliche Geltung – die Verfassung und die Gesetze gebrochen. Unverantwortliche „Karriere-„Politiker, die z. T. nie selbst in der Wirtschaft gearbeitet haben, stürzen Millionen Menschen in wirtschaftliche Bedrängnis oder gar Not. Der Verlust an öffentlichem Vertrauen in die deutschen „Institutionen“ ist massiv und könnte dauerhaft sein. Der angerichtete wirtschaftliche Schaden wird bestenfalls nach Jahren, wenn überhaupt kompensiert werden können.
Manche Unternehmer, die bei Unternehmensgründung oder Fortführung ihr Vermögen eingesetzt haben, im Vertrauen, der Staat sei verlässlich, sind für den Rest des Lebens finanziell ruiniert. Ein Politiker als Beamter auf Zeit muss als Verursacher finanzieller Schäden in Deutschland de facto nie persönlich haften. Wenn ein Gericht ausnahmsweise einen Schadenersatzanspruch wegen staatlicher Rechtsverletzung zuspricht, springt der Staat ein, konkret also die Gemeinschaft der Steuerzahler. Ein fehlerhaft handelnder Politiker verliert generell, ausser bei praktisch nicht nachweisbarem Vorsatz, schlimmstenfalls das Amt, nicht die Altersversorgung. In der Coronakrise werden auch bei gerichtlich festgestellten Verfassungsverletzungen die Politiker ihre Ämter behalten und haben sogar den Popularitätsgrad gesteigert.

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