Der Internetalltag und das oft blinde Vertrauen vieler Anleger in die „virtuelle Welt“
Geldgeschäfte via Internet sind längst unser Alltag. Auch die stationären Banken und deutschen Sparkassen haben schon vor Jahren ihre Kunden dazu gedrängt, Überweisungen, Daueraufträge und weitere Bankgeschäfte nicht mehr am Schalter, sondern online zu tätigen. Die Schalterkunden sind eine aussterbende Altersgruppe. Sorgen bezüglich der Sicherheit unserer Vermögen haben wir nicht, weil wir wissen: Unsere Bank existiert tatsächlich und unterliegt der staatlichen Bankenaufsicht.
Vor allem im Wertpapiergeschäft haben Online-Banken weltweit in den letzten Jahren erhebliche Marktanteile gewonnen mit steigender Tendenz. Corona hat auch im Bankensektor die ohnehin dynamische Entwicklung „zum Internet“ und damit in die „virtuelle Welt“ beschleunigt. Der schnelle Erwerb mancher ausländischer Aktien ist über spezialisierte, oft im Ausland ansässige Online-Banken deutlich schneller möglich. Die Provisionen sind deutlich niedriger als das standardmässige eine Prozent des Anlagevolumens bei Kauf und Verkauf von Aktien im stationären Bankensystem.
Die wenigsten Kunden allerdings fragen nach der Sicherheit solcher, für sie nur per Internet erreichbarer Banken. Sicherheit hat dabei zwei Aspekte: Einmal gibt den Aspekt, ob das Geldinstitut überhaupt existiert und über eine Banklizenz verfügt, die sie zum Geschäftsbetrieb - auch im Land des Anlegers - berechtigt. Zum anderen stellt sich die auch bei stationären Banken fundamental wichtige Frage: Wie sicher sind die Einlagen, vor allem in Krisenzeiten? Die letztgenannte Frage soll hier nicht vertieft werden, hat aber elementare Bedeutung. Vor allem viele sog. Drittländer haben kein funktionierendes Einlagensicherungssystem im Falle der Insolvenz einer Bank.
Wir beschäftigen uns hier mit den nicht nur für Banken, sondern für alle Unternehmen, denen wir Geld anvertrauen, wichtigen Fragen. Gleich, ob wir zum Beispiel Aktien, Anleihen, ETF, Zertifikate oder Token kaufen, muss die Frage gestellt werden. Existieren diese Unternehmen wirklich und tatsächlich? Und praktizieren sie ihre Geschäftsmodelle tatsächlich so wie auf der Website beschrieben? Sind die dort als Manager präsentierten Personen real existent und fügen Sie über die behaupteten Qualifikationen? Und selbst wenn die ausgewiesenen Master-, Doktor- und weitere Titel erworben wurden, so sagt das noch nichts über Erfahrung und Erfolg in den für unsere Geldanlage wichtigen Geschäftsbereichen.
Das „Realistätsrisiko“ bei virtuell tätigen Unternehmen
Die Frage nach der faktischen Existenz der auf einer Website um Anlegergeld werbenden Unternehmen und ihrer Führungskräfte wird erstaunlich selten gestellt. Kaum ein Anleger oder Bankkunde schaut auch nur im jeweiligen Register des Sitzlandes nach, ob das Unternehmen und seine Vorstände/Geschäftsführer dort eingetragen sind. Man könnte dies die Realitätsrisiken nennen. Sie treten zu den jeder Kapitalanlage inhärenten wirtschaftlichen Risiken hinzu. Vermutlich sind immer noch zu wenig internetspezifische Betrugsfälle bekannt geworden, bei denen Anlegen infolge solcher Realitätsrisiken Geld verloren haben. Dies hat vermutlich bislang verhindert, dass diese von uns so genannten Realitätsrisiken in der breiten Diskussion thematisiert würden.
Solange Anleger fast uneingeschränkt an die Existenz von nur via Internet tätigen Unternehmen, ihrer Akteure und deren präsentierter Qualifikation glauben, haben diese nur „virtuell“ im Markt präsenten Akteure keine Veranlassung, einen Beweis für ihre Existenz zu liefern. Warum sollten Sie aus ihrer Sicht Nachweise für ihre Gesellschaftsform oder für die Ausbildung und Qualifikation ihrer Akteure erbringen. Je weiter sie von ihren Geldgebern entfernt sind, umso weniger drohen ihnen bei wirtschaftlichem Versagen oder sogar im Betrugsfall gerichtliche Klagen; denn wer einige 100 € oder einige 1000 € in einem vielleicht sogar weit entfernt liegenden Unternehmen in einem fremden Land investiert hat, kann und will sich oftmals eine gerichtliche Rechtsdurchsetzung nicht leisten. Selbst wer das Geld aufwenden wollte, hätte wahrscheinlich höhere Kosten für den Anwalt als der verlorene Kapitaleinsatz ausmacht. Zudem haben viele Länder uneffektive Gerichtssysteme. So ist etwa eine Klage in Italien schon wegen der langen Dauer bei kleinen Beträgen sinnlos, von vielen osteuropäischen Staaten gar nicht zu sprechen. In China sind Klagen vor allem gegen Unternehmen mit staatlicher Beteiligung selten erfolgversprechend.
Wie hoch ist das Realitätsrisiko?
Wie gross die Unsicherheit für Kapitalinvestoren hinsichtlich der faktischen Existenz eines Unternehmens wirklich ist, lässt sich nicht pauschal beschreiben. In der EU und den meisten westlichen Industrienationen würden zum Beispiel Online-Banken oder Investmentfondsaufleger ohne entsprechende Lizenz in Aufsichtsbehörden relativ rasch auffallen. In Offshore-Staaten gilt dies längst nicht in gleicher Weise. Und Unternehmen, die sich etwas mittels Token finanzieren, fallen staatlichen Finanzaufsichtsbehörden lange und mitunter gar nicht auf; dies gilt vor allem, wenn in dem betreffenden Land diese Art der Finanzierung keiner Aufsicht unterliegt.
Absolute Grössen für Realitätsrisiken lassen sich jedoch bspw. im Bereich der sog. Decentralised Finance (DeFi) recht gut quantifizieren. Bei DeFi handelt es sich um sog. dezentralisierte Finanzapplikationen. Mit ihnen können Kunden Geld oder Coins anlegen, Geld oder Token borgen, handeln u. ä.. Die Apps funktionieren auf der Grundlage von smart contracts. Diese sog. intelligenten Verträge sind kleine Computerprogramme, die sich automatisch selbst ausführen, Geld auszahlen, überweisen, tauschen, traden usf., sobald zuvor bestimmte finanzielle Bedingungen eintreten. Es bedarf hier, das ist der Punkt, praktisch keinerlei menschlichen Zutuns mehr. Im Klartext: Menschen sind nicht fast mehr nötig. Einzig einige Programmierer, die irgendwo hinter dem Bildschirm sitzen und das Programm am Laufen halten, mehr braucht es nicht mehr. Wo genau sitzen diese? Man weiss es nicht! Muss man auch nicht. Die App läuft von allein, automatisch und rund um die Uhr.
Diese smart contract-Applikationen sind enorm leistungsfähig. So benötigte etwa die grösse Cryptobörse der Welt, Coinbase, ca. zehn Jahre, ca. 800 Mio. USD Investorengelder und rund 1'200 Mitarbeiter, um das aktuelle Umsatzvolumen zu erreichen. Die dezentrale Applikation uniswap erreichte das gleiche Umsatzvolumen mit ca. 2 Mio. USD Kapital, 20-30 Programmierern in weniger als einem Jahr – und die Börsenspesen sind deutlich niedriger als beim Platzhirsch.
Die relevante Massgrösse für Realitätsrisiken ist der sog. Total Value Locked (TVL). Das ist der Betrag, der in diesen DeFi-Apps angelegt und verwaltet wird. Die Banken würden Assets unter Management (AUM) sagen. Im Dezember 2020 betrug der TVL knapp 13 Mrd. USD. Aktuell beläuft sich der TVL auf knapp 44 Mrd. USD (3/2021). Die sechs grössten Applikationen vereinigen über 30 Mrd. USD TVL auf sich. Geht es in diesem Tempo weiter, so könnten Ende diesen Jahres 200 Mrd. USD erreicht sein. Und ein weiteres Jahr später wäre man in der Nähe der zweitgrössten Schweizer Bank (Credit Suisse AUM ca. 1'500 Mrd. USD). Diese brauchte mehr als hundert Jahre, um die heutige Grösse zu erreichen. DeFi-Anwendungen benötigen vermutlich nicht einmal vier Jahre. Viele Banken und Versicherungen sind schon tot, aber sie wissen es noch nicht.
Die Pointe ist die: Der Anleger vertraut hier sein Geld vollkommen unbeaufsichtigten, ungeprüften Quasibanken, Quasiversicherungen und Quasibörsen an, die von zweifelsfrei hochintelligenten, aber kaum auffindbaren Programmierern betrieben werden. Marktwirtschaftlich ist das u. E. hinreissend gut. Das Potential zur wirtschaftlichen Selbstermächtigung für Millionen Kunden, auch und besonders in den Ländern, wo die Mehrheit der Bevölkerung überhaupt keinen Zugang zu Bankdienstleistungen hat kann u. E. nicht hoch genug eingeschätzt werden. Für staatsgläubige Regulatoren ist dieses Mass an Freiheit und Selbstbestimmung vermutlich eine schauderhafte Vorstellung.
Die EU hat in den letzten Jahrzehnten sehr viel für den Anlegerschutz getan. Sie ist dabei häufig übers Ziel hinaus geschossen und hat vor allem die Finanzbranche mit zu vielen, zu stark belastenden und dennoch nicht effektiven Regelungen überzogen. Das Realitätsrisiko, das sich zwangsläufig ergibt, wenn sich immer weitere Teile des geschäftlichen Lebens aus der Finanzbranche ins Internet verlagern, wurde unseres Erachtens bislang vernachlässigt. Nicht einmal der Wirecard-Skandal hat bis jetzt zu einem neuen Nachdenken oder gar Umdenken geführt. Bei diesem ehemals börsennotierten inzwischen insolventen Unternehmen haben die Wirtschaftsprüfer einer der weltgrössten WP-Gesellschaften jahrelang vermutlich keine validen Nachweise der in der Bilanz verbuchten Bargeldbestände in Höhe von ca. 1,9 Milliarden € in Fernost verlangt oder verifiziert. Nun wird zwar wieder einmal über Aufgabenstellung und mögliche Haftung der Wirtschaftsprüfer diskutiert. Nicht aber wird gefragt, wie sich generell mehr Sicherheit bezüglich der Realitätsrisiken herstellen lässt. Selbstverständlich kann man auch Kontoauszüge stationärer, renommierter Banken fälschen und generell können selbst noch so gründliche Wirtschaftsprüfungen raffinierte Betrugsszenarien nicht lückenlos aufdecken. Aber je weiter Banken und Unternehmen entfernt sind, je mehr Unternehmenskennzahlen und Kontenstände nur noch im Internet abrufbar sind, je mehr DeFi-Apps in die Finanzwelt vordringen, umso grösser sind die Realitätsrisiken.
Vorschläge zum Nachdenken
Der Wirecard-Skandal sollte nicht von einem wesentlichen Sicherheitsfaktor bei geprüften Unternehmen ablenken: Jahresanschlussprüfungen durch Wirtschaftsprüfer, aber auch durch Buchprüfer, Steuerberater oder andere vertrauenswürdige Personen liefern immerhin einen Beweis für die Rechtsform und Existenz des Unternehmens und seiner Vorstände/Geschäftsführer und der Mitglieder des Kontrollorgans, wie eines Aufsichtsrats. Auch die Ordnungsmässigkeit der Buchführung wird geprüft. Bei sorgfältiger Arbeit der Prüfer werden wichtige Unternehmensbereiche, wie etwa die EDV und ihre Sicherheit, die Existenz wichtiger Patente und Lizenzen, die Werthaltigkeit von Forderungen und Wertpapierbeständen und weiteres geprüft, wenn auch nicht alles in jedem Jahr. Für diese Art von Unternehmen sind die Realitätsrisiken deutlich geringer als bei unbekannten und ungeprüften Internet-Unternehmen.
Sinnvoll erscheint uns, dass Patente und verständliche, wenngleich dennoch flexible Maßstäbe in der Art eines Kodex zu entwickeln, um Realitätsrisiken einzugrenzen und möglichst ganz auszuschliessen. Die nur via Internet tätigen Unternehmen könnten sich im Interesse ihrer Kunden freiwillig zu dessen Einhaltung verpflichten.
Unsere diesbezüglichen Diskussionsvorschläge lauten:
- Die Staaten müssen die Online-Zugriffe auf ihre öffentlichen Register deutlich einfacher als derzeit für jeden Nutzer auf der Welt ermöglichen; so kann ein jeder selbst prüfen, ob das Unternehmen eingetragen ist und zumindest in der angegebenen Rechtsform und mit den ausgewiesenen Organen existiert.
- Das Unternehmen selbst könnte seine reale Existenz und weiteres mehr durch eine Institution testieren lassen, die dieses Testat auf ihrer Website publizieren darf. Das schafft allerdings nur Nutzen, wenn diese Institution wie etwa Wirtschaftsprüfer, Notare, Buchprüfer und Steuerberater aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation ein öffentliches Vertrauen geniessen. Andere Unternehmen müssten für solche „Realitätsprüfungen und -testate“ staatlich nur nach sehr strengen Kriterien zugelassen werden; deren Akteure müssten die gleiche Qualifikation wie die vorgenannten ausgewiesenen Berufsträger aufweisen.
- Es geht hier, das sei betont nicht um ein Testat für das Geschäftsmodell und sein Funktionieren. Das lässt sich kaum je feststellen. Vielmehr geht es lediglich um den Realitätsnachweis des Unternehmens und seiner Akteure und ihrer Qualifikationen.
- Am besten sollte entsprechendes Testat einer in einem solchen Land ansässigen und für ihre Tätigkeit zugelassenen Institution vorliegen, in dem das Unternehmen Kapital oder Kunden akquiriert.
- Unternehmen können auch durch Blockchains und andere edv-basierte Tools selbst für die Sicherheit der Anleger vor verfälschenden und gar kriminellen Fremdeinflüssern sorgen.
- Die Politik sollte sich der Thematik jetzt und nicht erst nach neuerlichen Skandalen und Betrügereien annehmen.
- Vorzuziehen wäre es aus unserer Sicht allerdings, dass sich interessierte, leistungsfähige Unternehmen zu einer Art Gütegemeinschaft zusammenschliessen. Diese könnte Standards definieren und den dortselbst testierten Mitgliedern erlauben, mit einem Gütesiegel zu werben. Die Belastung für Unternehmen hielte sich so in Grenzen. Die Standard könnten so zeitnah und sachnah weiterentwicklelt werden. Sie müssen dieses Testat einmal erstellen und zum Beispiel jährlich lediglich erneuern lassen. Die Selbstregulierungsorganisation zu Verhinderung von Geldwäsche in der Schweiz könnten hier als Vorbild dienen.
- An Kunden der in der Internetwelt tätigen Unternehmen richten wir den Appell, das Realitätsrisiko ernst zu nehmen. Niemand bezweifelt, dass Giganten in der Grössenordnung wie Google, Facebook, Instagram Amazon, Alibaba existieren, bei Geschäften mit ihnen daher kein Realitätsrisiko besteht. Bei Alltagskäufen im Internet können sich die Kunden durch PayPal und andere Finanzdienstleister absichern.
- Aber gerade wenn sie zum Beispiel in Form von Aktien, anderen Unternehmensbeteiligungen Token oder Anleihen Geld investieren oder in Banken ferner Länder einlegen, sollten sie das Realitätsrisiko im Blick haben.
Insgesamt stehen wir freilich bezüglich der Verringerung des Realitätsrisikos der im virtuellen Raum tätigen Unternehmen noch nicht einmal am Anfang. Die Politik wartet vermutlich wieder so lange zu, bis die ersten spektakulären Betrugsfälle ans Licht kommen. Sodann wird, wie zumeist, massiv überreagiert und das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Daher plädieren wir in diesem Bereich für schnelles Handeln und raten den Unternehmen, nicht auf den Staat zu warten. Vorausschauende Unternehme können heute, wie beschrieben, selbst praxistaugliche Standards setzen und diese dann zu ihrem eigenen Wettbewerbsvorteil sowie zum Nutzen des ganzen Marktes nutzen.
Univ-Prof. Dr. Karl-Georg Loritz Dr. Thomas Otte

